Die fachärztliche Beratung ist wichtige Grundlage und Teil jeder Behandlung. Ohne das wichtige Verständnis für Ihre Bedürfnisse und Wünsche ist eine seriöse und professionelle Umsetzung nicht möglich. Zunächst füllen Sie einen Fragebogen aus. Dieser ist Teil unseres Qualitätsmanagements. Das Beratungsgespräch findet in meinem Besprechungszimmer statt. Sie werden fachärztlich in dem benachbarten Behandlungsraum untersucht. Im Anschluss wird die Aufklärung im Besprechungszimmer mit dem Diomed Aufklärungsbogen fortgesetzt.
Danach besteht die Möglichkeit, anhand von Vorher -Nachher Bildern das Besprochene bildlich zu belegen und zu erläutern. Diese Reihenfolge finde ich wichtig. Die Bilder dienen dazu, Ihnen meinen Qualitätsanspruch und meine Vorstellung von Ästhetik zu zeigen.
Wir haben ein praxisinternes Qualitätsmanagement vor Behandlung zu Ihrer Sicherheit etabliert. Es kann nach der fachärztlichen Untersuchung und Beratung sein, dass Sie für eine Behandlung ungeeignet sind.
Da viele Menschen sich mit Ihrem Anliegen seit langer Zeit beschäftigen, ist eine entsprechende Nervosität bei einem Arztbesuch nicht selten. Stellen Sie bitte alle Fragen, die Sie haben. Wir möchten Ihnen vom ersten Moment der Terminvereinbarung eine echte Atmosphäre des Vertrauens vermitteln. Denken Sie an mein Logo: der Mensch steht bei mir im Mittelpunkt. Ihre Fragen werden selbstverständlich stets diskret und vertraulich behandelt. Im ausführlichen Beratungsgespräch möchte ich Ihnen meine professionelle Hilfe anbieten. Ihre Wunsch-Vorstellungen gleiche ich mit der Realisierbarkeit professionell ab.
Ich erstelle einen individuellen Behandlungsplan für Sie. Der optimale Zeitpunkt für die Behandlung spielt für den Ablauf eine wichtige Rolle. Sie sollten einen Termin so wählen, dass Sie familiär und arbeitstechnisch nicht in unnötig belastende Konfliktsituationen geraten. Auch die finanzielle Seite sollte sorgenfrei geklärt sein. Das ist Teil der professionellen Planung und sehr wichtig für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Wohlbefinden einen positiven Einfluss auf die Gesundheit hat, das ist besonders wichtig nach einer Operation.
Einige Patienten erwarten eine kostenlose Beratung. Das ist gemäss Berufsordnung der Ärzte/ Bundesärztekammer gesetzlich nach § 12.Abs.1 ganz klar nicht erlaubt:
”Die Honorarforderung muß angemessen sein. Für die Bemessung ist die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die Grundlage, soweit nicht andere gesetzliche Vergütungsregelungen gelten. Die Sätze nach der GOÄ dürfen nicht in unlauterer Weise unterschritten werden.”
Sehr häufig bestätigen mir Patienten, dass die auswärts erfolgte kostenlose Beratung sehr kurz war, oder von einer Arzthelferin durchgeführt wurde. Letzteres ist übrigens verboten.
Meine Beratungsgebühr bei Selbstzahlern richtet sich nach der Beratungszeit, orientiert sich an Gebührenordnung für Ärzte, und beträgt ca. 50 bis 120 Euro. Studenten zahlen die Hälfte. Eine Anrechnung auf die spätere Behandlung ist aus medizinischen Gründen unzulässig. Das General Medical Council London sieht hier die Gefahr sich für eine Behandlung zu entscheiden, da man ja schon einmal angezahlt hat.
Die zweite Beratung vor Operation oder Behandlung ist im Behandlungspreis berücksichtigt.